Gartenhaus-Baugenehmigung

Ein Gartenhaus, in dem man alle Utensilien unterbringen und sich während der Freiluftsaison aufhalten kann, möchte eigentlich jeder Gartenbesitzer haben. Allerdings sollte der Gartenbesitzer nicht von der irrigen Meinung ausgehen, dass er auf seinem Grundstück machen könne, was er wolle. In vielen Fällen ist es notwendig, für das Gartenhaus eine Baugenehmigung einzuholen. Auf der anderen Seite kann ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung ebenfalls zulässig sein. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu erbauen, kann dazu führen, dass es später wieder entfernt werden muss. Da die Grenzen relativ fließend sind, sollten Gartenbesitzer sich vor der Anschaffung eines Gartenhauses genau über die rechtliche Lage informieren.

Das öffentliche Baurecht setzt Grenzen

Auch im eigenen Garten muss der Gartenbesitzer die jeweilige Landesbauordnung sowie das baugesetzliche Planungsrecht beachten. Die Gartenhaus Genehmigung ist entsprechend, bei der Baubehörde zu beantragen. Doch auch ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung muss mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar sein, damit es nicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen kann. Nun ist die Bauordnung von Bundesland zu Bundesland verschieden. So ist ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Bayern und Brandenburg möglich, sofern es ein Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes nicht überschreitet, während es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sehr viel kleiner ausfallen muss. Für ein Gartenhaus eine Genehmigung zu erhalten, ist relativ einfach, wenn es in einer Kolonie von Pachtgärten errichtet werden soll. Innerhalb einer bestimmten Größenordnung benötigt der Kleingärtner generell keine Baugenehmigung, da hier das Bundeskleingartengesetz greift. Bei der Vielzahl der Vorschriften ist es jedem Gartenbesitzer anzuraten, vor dem Gartenhauskauf bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen. Von Vorteil ist es einen Prospekt über das gewünschte Gartenhaus mitzunehmen, damit die Behörde die genauen Maße begutachten kann. Um für das Gartenhaus eine Baugenehmigung zu beantragen, bedarf es beim Bauantrag keiner besonderen Form. In der Regel muss der Bauantrag beim zuständigen Bauamt gestellt werden und muss die Größe des geplanten Gartenhauses, Angaben zu den Baumaterialien sowie einen Lageplan mit den Abständen zu Nachbargrundstücken enthalten. Nach Prüfung wird dann die Baugenehmigung erteilt, sofern der Bauantrag im Einklang mit den städtebaulichen Vorgaben und den baurechtlichen Anforderungen steht.

 

Das sollten Sie beachten

Die geltende Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist die Grundlage der zu erteilenden Gartenhaus Genehmigung. Ob eine Gartenhaus Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, ist von so vielen Faktoren abhängig, dass sich der Gartenbesitzer nicht allein auf die Auskünfte des Verkäufers stützen sollte, sondern einen direkten Kontakt zur zuständigen Baubehörde suchen sollte. Ein zu Unrecht errichtetes Gartenhaus muss nämlich im Zweifelsfall nachträglich wieder entfernt werden, was nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch eine Menge Ärger bedeuten wird.

© Image via Flickr – Cornelia Kopp „garden shed“ Bestimmte Rechte vorbehalten. Quelle: Flickr.com

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