Der Kleingartenverein ist eine Institution, die man in dieser Form nur in Deutschland kennt. Er bündelt mehrere Kleingärten, Schrebergärten oder auch Familiengärten in einem Verein und sorgt so dafür, dass für diese Einrichtungen einheitliche Regeln und Vorschriften gelten, die das gemeinsame Gärtnern und Zusammenleben erleichtern.
Der Kleingartenverein als Ort der Erholung
Besonders Stadtbewohner schätzen den Erholungsfaktor eines Kleingartens. Sie ermöglichen nicht nur den Anbau von Obst und Gemüse, sondern tragen auch aktiv zur Bewegung an der frischen Luft bei und sorgt so für Entspannung und Erholung. In einem Kleingarten befindet sich neben einer Fläche für den Anbau auch eine Rasenfläche für die Erholung und eine Laube, in der bei schlechten Witterungsbedingungen verweilt werden kann. Manche Kleingärtner übernachten auch hin und wieder in ihrem Garten.
Die Satzung des Kleingartenvereins als Maßstab für Recht und Ordnung
In einem Kleingartenverein regelt die Satzung des Kleingartenverein das Gartenleben. Sie orientiert sich am Bundeskleingartengesetz und regelt die Nutzung, die Gemeinnützigkeit sowie die Zweckbestimmung des Kleingartens. So wird genau festgelegt, welche Ruhezeiten einzuhalten sind, wie hoch eine Hecke sein darf und welche gemeinnützigen Arbeiten auf dem Vereinsgelände durchgeführt werden müssen. Zudem werden in der Satzung folgende Punkte genau geregelt:
die Größe des Kleingartens, welche nicht über 400 qm liegen darf
die Größe der Laube, die nicht über 24 qm liegen darf
die Einhaltung des Umweltschutzes
die Höhe der Pacht für den Kleingarten
Ablauf einer ordentlichen Kündigung
Um einen Kleingarten pachten zu können, muss man sich mit der Satzung einverstanden erklären. Zudem wird man dazu angehalten, an den Vereinssitzungen teilzunehmen. Viele Kleingartenvereine bieten auch Feiern und Feste an, auf denen sich die Gartenbetreiber näher kennenlernen können und wo die Gemeinschaft gepflegt wird. Der Vorstand des Gartenvereins arbeitet ehrenamtlich. Er wird gewählt und stammt aus den Reihen der Kleingartenbetreiber.
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