So rege das Leben von März bis oft tief in den Oktober hinein im Kleingarten ist, so ruhig wird es in den Wintermonaten. Vor allem dann, wenn alles mit einer dicken Schneeschicht bedeckt ist. Die Zeit der Winterdienste ist angebrochen. Sobald die Anlage öffentlich betreten werden kann, hat dies eine regelmäßige Räumung zur Folge. Verzichtet die Kleingärtnergemeinschaft auf das regelmäßige Streuen und Schnee räumen innerhalb der Kleingartenanlage, muss der Zutritt durch die Öffentlichkeit eindeutig untersagt werden. Die alleinige Warnung durch Schilder mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Kein Streudienst im Winter“ bilden keinen Ausschluss von der Haftung, wenn Personen zu Schaden kommen.
Abhängig von der Größe der Fläche wird Schnee manuell oder mit Maschinen weggeräumt. Zu den bekanntesten Geräten zählen Schneeschippe und Besen. Die Geräte sind jedoch nur für kleinflächige Bereiche geeignet. Zum Schnee räumen innerhalb von Kleingartenanlagen eignen sich Schneeschieber und Schneefräsen hervorragend. Sie sind in verschiedenen Breiten erhältlich und werden manuell durch Schieben bedient oder mit Strom oder Treibstoff angetrieben.
Schneeschieber gibt es als Aufsitzgerät für Rasentraktoren oder als manuelle Geräte in Form einer Schneeschaufel, die mit Rädern ausgestattet ist. Schneefräsen sind als manuelle Geräte oder mit Motorantrieb erhältlich. Während der Schneeschieber den Schnee auflockert und zur Seite schiebt, wird der Schnee durch die Schneefräse aufgenommen und seitlich weggeblasen.
Die Vor- und Nachteile der einzelnen Geräte
Motorbetriebene Geräte bieten einen hohen Komfort, da das Schnee räumen mit motorbetriebenen Geräten wesentlich effizienter durchzuführen ist als mit manuellen Geräten. Im Vergleich zu manuellen Geräten sind Schneeräumgeräte mit Motor nicht nur wesentlich höher im Anschaffungspreis, sondern verursachen zusätzliche Wartungskosten. Bei großen Flächen, wie sie die Wege großer Kleingartenanlagen darstellen, ist aufgrund des verringerten Zeitaufwandes die Anschaffung solcher Geräte oft sinnvoll.
Vor allem bei der Schneefräse muss auf die Wegbreite geachtet werden, um die unmittelbar am Wegrand stehenden Pflanzen nicht zu beschädigen oder beim Schnee räumen mit einer zu hohen Schneedecke zu bedecken. In diesem Fall droht die Gefahr, dass niederwüchsige Pflanzen unter der zu großen Schneelast brechen.
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Ebenfalls beachtet werden muss die Schneeräumpflicht rund um die Anlage. Zur Überprüfung der Räumpflicht wird im ersten Schritt die kommunale Satzung herangezogen. Hier befinden sich die grundsätzlichen Regelungen zur Freihaltung von öffentlichen Wegen und Anlagen. Aufgrund dieser Regelungen kann beispielsweise der Eigentümer des Grundstücks vom Schnee räumen befreit werden und die Verpflichtung direkt an die Nutzungsberechtigten, in diesem Fall Pächter oder Mieter, übergehen. Im zweiten Schritt wird der Nutzungsvertrag für das Grundstück überprüft. Der Vermieter kann die Verpflichtung zum Winterdienst an die Kleingärtner vertraglich übertragen. Ist die Pflicht zur Schneeräumung für die Kleingärtner weder in der kommunalen Satzung noch im Miet- oder Pachtvertrag festgelegt, kann darauf verzichtet werden.
Sind in den kommunalen Statuten keine zeitlichen Vorgaben vermerkt, tritt die allgemeine gesetzliche Regelung in Kraft. In diesem Fall müssen die öffentlichen Wege um die Kleingartenanlage von 7.00 bis 20.00 Uhr schnee- und eisfrei sein und bei Bedarf muss das Schnee räumen wiederholt werden. Ausnahmen sind extreme Witterungslagen wie Eisregen oder extrem starker Schneefall, die die Wiederholung wirkungslos machen. Die Art der Durchführung bleibt jedem Kleingartenverein überlassen. Aus Haftpflichtgründen wird jedoch ein verpflichtender Winterdienstplan empfohlen, dem sich kein Kleingärtner einer Anlage entziehen kann. Oder es wird ein externes Unternehmen beauftragt.
Die richtige Wahl für effizientes Schnee räumen
Abhängig von der Größe der Kleingartenanlage und dem Bewuchs an den Wegrändern fällt die Entscheidung für einen manuellen Schneeschieber oder eine Schneefräse. Vor allem für größere Kleingartenanlagen in schneereichen Gebieten, die von Schnee und Eis frei gehalten werden müssen, ist die Anschaffung motorbetriebener Geräte in Betracht zu ziehen. Dies reduziert den Zeitaufwand für das Schnee räumen spürbar.
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