Schätzungen und Umfragen zufolge gibt es in Deutschland derzeit in etwa 1,2 Millionen Kleingärten. Diese Kleingärten nehmen zusammen mit den dazugehörigen Gemeinschaftsanlagen in etwa eine Fläche von 50.000 Hektor ein. Die Kleingärten dienen in erster Linie der Erholung aber sie werden auch zur Bepflanzung genutzt. Aus landschaftsplanerischer und städtebaulicher Sicht sind die Parzellen in den Kleingartenanlagen nicht mehr wegzudenken. Sie erfüllen zudem auch wichtige ökologische Funktionen.
Die Entwicklung des Kleingartenwesenes
Auch das Kleingartenwesen bleibt nicht vor sozialen und demografischen Veränderungen verschont. So gibt es gerade in den Städten eine erhöhte Nachfrage nach den Kleingärten, die nicht vollends befriedigt werden kann. In den ländlichen Regionen hingegen gibt es bereits Leerstände. Das hängt eng mit der schrumpfenden Bevölkerungsanzahl im ländlichen Raum zusammen. Aber auch die Sozialstruktur der Kleingartennutzer hat sich geändert. Früher nutzen häufig Menschen aus der Mittelschicht, die sich zwar den Luxus eines Kleingartens nicht jedoch ein Haus mit Garten leisten konnten, die Kleingärten. Heute ist die Sozialstruktur der Kleingärtner nicht nur durch einen Generationenwechsel geprägt, sondern auch durch eine Durchmischung an sozialen Gruppen. So werden die Kleingärten mehr und mehr auch durch Menschen mit Migrationshintergrund genutzt.
Quelle der Ruhe im städtischen Raum
Gerade in der Stadt nutzen mehr und mehr Menschen die Kleingärten, um sich den Traum von einem eigenen Garten zu verwirklichen. Um an einen Kleingarten zu kommen, muss in der Regel ein Grundstück gepachtet, angemietet oder gekauft werden. Zuständig für die Verpachtung sind die Kleingartenvereine, die auch über die jeweiligen Regeln in den Kleingartenanlagen wachen. So können nicht in jeder Kleingartenanlage die Parzellen beliebig bepflanzt und bebaut werden. Prinzipiell steht den Inhabern ihre Parzelle zur kleingärtnerischen Nutzung zur Verfügung, sodass sie in der Regel hier Blumen pflanzen oder Gemüse anbauen können. Die Kleingartennutzer müssen
- eine Pacht für die Parzelle entrichten
- die Nebenkosten für Strom, Versicherungen und Kommunalabgaben wie die Müllabfuhr zahlen
- und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag an den jeweilig zuständigen Kleingartenverein entrichten.
Bildrechte: By Anja Leidel [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons