Pflanzenschutzgesetz

Das Pflanzenschutzgesetz ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den Pflanzenschutz. Durch die Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien, sowie die Anpassung an verschiedene EU-Verordnungen war eine Neufassung des Gesetzes notwendig geworden, die zur Zeit in der Fassung vom 06. Februar 2012 in Kraft ist.

Inhalte des Gesetzes

Mit dem Pflanzenschutzgesetz sollen Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen geschützt werden. Daneben sollen aber auch Gefahren, die durch Pflanzenschutzmittel, oder anderer Maßnahmen, die zum Pflanzenschutz eingesetzt werden und die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen, abgewendet werden.
Mit dem Gesetz wird also einerseits die Notwendigkeit des Pflanzenschutzes festgestellt, andererseits wird deren Anwendbarkeit aber auch immer dann eingeschränkt, wenn eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier besteht.
Maßnahmen im Bereich Pflanzenschutz müssen eine gute fachliche Praxis zur Grundlage haben. Diese fundierte Praxis wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer entsprechenden Broschüre näher definiert. Außerdem hat sich die Bundesregierung in dem Gesetz dazu verpflichtet, einen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erstellen und dessen Einhaltung zu überprüfen.

Pflanzenschutzmittel

Im Pflanzenschutzgesetz wurden außerdem auch die Anforderungen an Anwender, Händler, Hersteller und Berater festgelegt. Demnach darf eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, Wissen im Bereich vermitteln, entsprechende Mittel in den Verkehr bringen, wenn er über einen Sachkundenachweis verfügt. Das Verfahren zum Erhalt des entsprechenden Nachweises wird entweder durch eine Rechtsverordnung, oder durch die Landesregierungen festgelegt. Außerdem müssen berufliche Anwender von Pflanzenschutzmittel über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren Aufzeichnungen zu folgenden Angaben machen:

  • Genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
  • Zeitpunkt der Verwendung
  • Genaue Menge, die verwendet wurde
  • Fläche, die damit behandelt wurde
  • Angebaute Kultur, die damit behandelt wurde

Pflanzenschutzmittel dürfen in der Regel nie angewendet werden, wenn eine Gefahr für Mensch oder Tier besteht. Hier wird besonderes Augenmerk auf den Schutz von gefährdeten Gruppen gelegt, wie etwa Schwangeren, Säuglingen oder Kindern. Deshalb gibt es für öffentliche Anlagen zusätzliche Vorschriften und eine genaue Liste mit anwendbaren Pflanzenschutzmitteln.

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